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Verein · Zürich-Albisrieden

Aktion Birmensdorferstrasse — im Schutz von Familien & Kindern

Die Stadt Zürich plant an der Birmensdorferstrasse 660 eine Stationäre Wohnintegration für rund 80 Menschen. Wir, die direkten Anwohner, prüfen Standort, Grösse und Konzept – sachlich, rechtlich fundiert und frühzeitig.

Anschlagbrett mit Quartierinformationen an einer Strasse in Zürich

Quartier-Nachrichten · Oberes Triemli

Als direkte Anwohner betrachten wir die geplante Konzentration einer derart grossen Zahl schwer suchtkranker Menschen in einem bestehenden Familien- und Wohnquartier mit grosser Sorge. In unmittelbarer Umgebung leben zahlreiche Familien und mehrere hundert Kinder.

Bei Menschen mit langjähriger und teilweise multipler Suchtmittelabhängigkeit ist es aus unserer Sicht nicht ausreichend, lediglich die Situation innerhalb der Einrichtung zu betrachten. Entscheidend ist, wie sich die hohe Konzentration auf das soziale Umfeld und den öffentlichen Raum auswirken kann.

1. Organisation der Anwohnerschaft

Bündelung der Interessen, Koordination der Kommunikation gegenüber der Stadt Zürich und Aufbau einer finanziellen Basis für fachliche und anwaltliche Abklärungen.

2. Politische Ebene

Wir wollen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die das Gebiet vertreten, frühzeitig einbeziehen, um eine kritische Prüfung von Standort, Dimensionierung und Sicherheitskonzept zu erreichen.

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Statuten

Vereinssatzung, Art. 1–27

Name, Sitz, Zweck, Mittel, Mitgliedschaft und Organisation nach Art. 60 ff. ZGB.

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1 – Name und Sitz. Unter dem Namen «Aktion Birmensdorferstrasse – Schutz des Wohnquartiers» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Zürich und ist politisch und konfessionell unabhängig.

Art. 2 – Zweck. Der Verein bezweckt die Wahrung und Vertretung der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner im Zusammenhang mit der geplanten Stationären Wohnintegration. Er richtet seine Tätigkeit nicht gegen suchtkranke Personen, sondern auf Standortwahl, Dimensionierung und Ausgestaltung.

II. Mittel und Finanzierung

Art. 3 – Vereinsmittel. Die Mittel bestehen aus Mitgliederbeiträgen, freiwilligen Beiträgen, Zuwendungen, Erträgen aus Veranstaltungen und weiteren zulässigen Einnahmen. Sie dürfen ausschliesslich zur Erfüllung des Vereinszwecks verwendet werden.

Art. 5 – Kostenbewusstsein. Der Verein verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln; Ausgaben müssen sich am Vereinszweck orientieren und verhältnismässig sein.

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News

Kurzberichte & Infos

Projektwettbewerb läuft – Pläne fällig am 1. September

Ein entscheidendes Zeitfenster, um die Anwohnerschaft zu organisieren und die rechtlichen Optionen zu klären.

Interessengemeinschaft wird gegründet

Erste Zusammenkunft im Quartier Oberes Triemli; Anmeldung per E-Mail oder über das Beitrittsformular möglich.

Rechtliche Abklärung beauftragt

Eine erste Standortbestimmung zu Planung, Bewilligung und Einsprache-Optionen ist in Arbeit.

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Kontakt

Verein Aktion
Birmensdorferstrasse
Dominic Short
Birmensdorferstrasse 668
8055 Zürich

Beitritt

Werden Sie Mitglied und stärken Sie die Stimme der direkten Anwohnerschaft. Ihre Angaben werden in der Vereinsdatenbank hinterlegt.

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