Die Stadt Zürich plant an der Birmensdorferstrasse 660 in Zürich-Albisrieden einen Neubau für die Stationäre Wohnintegration (STA). Vorgesehen sind 76 Klient*innenzimmer für Menschen mit langjähriger Suchtmittelabhängigkeit. Die geplante Einrichtung soll damit rund 80 schwer suchtkranken Menschen ein dauerhaftes Wohnangebot bieten.
Als direkte Anwohner betrachten wir die geplante Konzentration einer derart grossen Zahl schwer suchtkranker Menschen in einem bestehenden Familien- und Wohnquartier mit grosser Sorge. In unmittelbarer Umgebung leben zahlreiche Familien und mehrere hundert Kinder.
Es geht ausdrücklich nicht um eine Stigmatisierung der betroffenen Menschen. Die Frage ist vielmehr, ob Standort, Grösse und Konzept der Einrichtung den Auswirkungen auf das Quartier ausreichend Rechnung tragen. Aus unserer Sicht müssen insbesondere die Risiken eines zusätzlichen lokalen Drogenmarktes, von Drogenhandel und offenem Konsum im öffentlichen Raum sowie mögliche Auswirkungen auf Sicherheit und Lebensqualität sorgfältig geprüft werden.
Bei Menschen mit langjähriger und teilweise multipler Suchtmittelabhängigkeit ist es aus unserer Sicht nicht ausreichend, lediglich die Situation innerhalb der Einrichtung zu betrachten. Entscheidend ist auch die Frage, wie sich die hohe Konzentration auf das gesamte soziale Umfeld und den öffentlichen Raum des Quartiers auswirken kann.
Wir als direkte Anwohner wollen deshalb auf drei Ebenen aktiv werden:
1. Organisation der Anwohnerschaft
Wir beabsichtigen die Gründung einer Interessengemeinschaft bzw. eines Vereins unter dem Arbeitstitel «Aktion Birmensdorferstrasse – Kein Drogenelend im Wohnquartier. Wir machen mobil zum Schutz unserer Kinder.»
- Bündelung der Interessen der direkten Anwohner
- Koordination der Kommunikation gegenüber der Stadt Zürich
- Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Quartiers
- Vernetzung und Koordination der Anwohnerschaft
- Organisation von Informationsveranstaltungen, insbesondere im Raum Oberes Triemli/Albisrieden
- Aufbau einer finanziellen Basis für notwendige fachliche und anwaltliche Abklärungen
2. Politische Ebene
Wir wollen die Politikerinnen und Politiker des Quartiers frühzeitig einbeziehen und insbesondere Mitglieder des Zürcher Gemeinderats ansprechen, die das Gebiet vertreten. Ziel ist es, eine politische Stimme für die Anliegen der direkten Anwohnerschaft zu gewinnen und eine kritische Prüfung von Standort, Dimensionierung, Sicherheitskonzept und Auswirkungen auf das Quartier zu erreichen.
3. Rechtliche Ebene
Für die rechtliche Prüfung des Projekts soll lic. iur. Christopher Tillman, LL.M. (Exeter UK), Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, CAS IRP-HSG Civil Litigation und CAS Bauversicherungsrecht, beigezogen werden. Er soll insbesondere prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten der Anwohnerschaft offenstehen, um Einfluss auf das Projekt und dessen Bewilligung zu nehmen. Dabei sollen unter anderem Fragen der Planung und Bewilligung, Standortwahl, Sicherheit, Immissionen, Verkehr sowie die Interessen der betroffenen Anwohner untersucht werden.
Die Stadt Zürich befindet sich derzeit noch im Projektwettbewerb. Die Pläne sollen am 1. September 2026 eingereicht werden, die Modelle am 15. September; das Wettbewerbsergebnis ist für Januar 2027 vorgesehen.
Damit besteht aus unserer Sicht jetzt ein entscheidendes Zeitfenster, um die Anwohnerschaft zu organisieren, die Bevölkerung zu informieren, politische Unterstützung zu gewinnen und die rechtlichen Möglichkeiten abzuklären, bevor wesentliche planerische Entscheidungen verfestigt sind.
Unser Ziel ist eine sachliche, rechtlich fundierte und frühzeitige Auseinandersetzung mit den möglichen Auswirkungen des Projekts auf unser Wohnquartier – insbesondere auf Familien, Kinder und die Lebensqualität im unmittelbaren Umfeld.